23. April 2008

Prost, Santé, Cheers, Skål, ...

Liebe Biertrinker. Der 23. April ist ein besonderer Tag. Denn am 23. April 1516 wurde das deutsche Reinheitsgebot proklamiert, und seitdem gilt per Gesetz: In unser Bier gehört nur Wasser, Hopfen und Gerste (die Hefe wurde erst später erwähnt, als man in der Lage war, Hefe herzustellen). Das deutsche Reinheitsgebot ist somit das älteste Lebensmittelgesetz der Welt. Der früheste Nachweis für Bier stammt aus Mesopotamien: Die Ägypter ließen halbfertig gebackenes Brot mit Wasser gären und erhielten so eine Art Bier. Auch die Römer kannten Bier und nannten das - in ihren Augen "barbarische Getränk" - 'Cervisia'.
Ab dem frühen Mittelalter wurde das Handwerk des Bierbrauens besonders in den Klöstern gepflegt und weiterentwickelt. Die Mönche tranken während ihrer Fastenzeit dick gebrautes Bier, denn es galt "liquida non frangung ieunum" auf deutsch "was flüssig ist, bricht kein Fasten". Einige Biere tragen heute noch Namen wie "Klosterbräu" oder "Franziskaner" (nach dem gleichnamigen christlichen Orden).

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

No to... na zdrowie!

Anonym hat gesagt…

No to... na zdrowie!